HZA-OS: Doppelt kassiert - 1.200 Euro Geldstrafe als Quittung für Frau aus Osnabrück; Zoll deckt Leistungsbetrug auf
Osnabrück (ots)
Wegen Betrugs hat das zuständige Amtsgericht Osnabrück eine Leistungsbezieherin zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt.
Die inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im September 2021 nahm die Beschuldigte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die sie dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte sie rund 1.150 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) der Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da die Frau zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.
"Neben der Geldstrafe muss die Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
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