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Hauptzollamt Osnabrück

HZA-OS: Geschäftsführer aus dem Raum Cloppenburg zu einer Freiheitsstrafe verurteilt; Osnabrücker Zoll deckt hinterzogene Beträge von mehr als 235.000 Euro auf

HZA-OS: Geschäftsführer aus dem Raum Cloppenburg zu einer Freiheitsstrafe verurteilt; Osnabrücker Zoll deckt hinterzogene Beträge von mehr als 235.000 Euro auf
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Osnabrück (ots)

Das Amtsgericht Cloppenburg verurteilte einen Geschäftsführer aus der Baubranche wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 37 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Begonnen hatte alles mit drei verdachtsunabhängigen Prüfungen auf unterschiedlichen Baustellen im Zeitraum von Juli bis September 2019. Dort trafen die Zöllner Arbeitnehmer des Beschuldigten an, die zum Zeitpunkt der Kontrollen nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren. Zusätzlich teilte das Finanzamt Cloppenburg dem Zoll im September 2019 mit, dass der Angeklagte mit sogenannten Briefkastenfirmen zusammengearbeitet hat. Aufgrund der Feststellungen wurde umgehend gegen den Geschäftsführer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Daraufhin sind im November 2019 im Rahmen der Ermittlungen Durchsuchungsbeschlüsse bei dem Beschuldigten sowie bei Arbeitnehmern vollstreckt worden. Nach Auswertung der Unterlagen und Zeugenvernehmungen wurde festgestellt, dass der Beschuldigte auf mehreren Baustellen Arbeitnehmer einsetzte, die nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren oder mehr Stunden arbeiteten als in den Lohnabrechnungen abgerechnet wurde. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten kam der Mann nicht nach. Durch dieses Verhalten sparte sich der Angeklagte Sozialabgaben in Höhe von mehr als 235.000 Euro.

Zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse und der Schwarzlohnzahlungen an seine Arbeitnehmer verschaffte sich der Unternehmer unrichtige fingierte Belege von Dritten, sogenannte Abdeckrechnungen, mit denen er vorspiegelte, von ihm beauftragte Subunternehmer hätten die Leistung durch eigene Arbeitskräfte erbracht. Dies war tatsächlich jedoch nicht der Fall.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängte das Amtsgericht Cloppenburg bereits im Februar 2024 eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten gegen den Beschuldigten.

Das Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg ist rechtskräftig.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-3301 - 1006
E-Mail: presse.hza-osnabrueck@zoll.bund.de
www.zoll.de

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