HZA-OS: Leistungen zu Unrecht bezogen; Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück deckt Betrug auf
Osnabrück (ots)
Das Amtsgericht Cloppenburg sah es als erwiesen an, dass eine aus dem Raum Cloppenburg stammende Frau Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld I zu Unrecht bezogen hat. Daher verurteilte es die 24-jährige Frau wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Euro.
Die Zöllner hatten festgestellt, dass die Frau Sozialleistungen von der Agentur für Arbeit von mehr als 410 Euro bezogen hatte, obwohl sie zeitgleich einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen war und daraus Einkommen erzielte. Dies hatte die Frau dem Leistungsträger bewusst verschwiegen.
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) der Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da die Frau zeitgleich Arbeitslosengeld I und ein Gehalt von einem Arbeitgeber bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.
Die Leistungsempfängerin hätte dem Leistungsträger bei der Antragstellung mitteilen müssen, dass sie zu diesem Zeitpunkt bereits in einem Beschäftigungsverhältnis stand. Das hatte sie trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
"Neben der Geldstrafe muss die Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
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