Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Hauptzollamt Osnabrück mehr verpassen.

Hauptzollamt Osnabrück

HZA-OS: Bundesweite Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit; Osnabrücker Zoll stellt diverse Verstöße fest

HZA-OS: Bundesweite Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit; Osnabrücker Zoll stellt diverse Verstöße fest
  • Bild-Infos
  • Download

Osnabrück (ots)

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück führte am 6. Dezember 2024 umfangreiche Prüfungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse durch. Die Maßnahmen waren Bestandteil einer bundesweiten durchgeführten Aktion des Zolls.

Bei den Prüfungen wurde ein besonderes Augenmerk auf Branchen mit möglichem Bezug zur Clankriminalität gelegt, wie z.B. Cafés, Bars, Shisha-Bars, Wettbüros, Spielstätten, Barbershops und dem KFZ-Handel.

Die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Osnabrück prüften dabei, ob Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer und Ausländerinnen die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück waren 36 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz und befragten 97 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen.

Hierbei wurden vor Ort in vier Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren, unter anderem wegen Meldeverstöße, eingeleitet.

Daneben stellten die Ermittler des Hauptzollamts Osnabrück nach vorläufigen Ergebnissen noch 23 Sachverhalte fest, die weitere Prüfungen erfordern. Konkret handelt es sich dabei in sieben Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In einem Fall ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in 14 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in einem Fall, dass eine Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt.

Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

Neben der Feststellung von Verstößen ging es bei der Schwerpunktprüfung insbesondere darum, delikts- und behördenübergreifend Erkenntnisse über Clanaktivitäten zu gewinnen. Diese Schwerpunktprüfung der Zollverwaltung setzt ein deutliches Zeichen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung nicht toleriert werden. Vielmehr gilt es, das Unrechtsbewusstsein zu steigern, redliche Betriebe zu schützen sowie einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.

1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt Osnabrück

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-3301 - 1006
E-Mail: presse.hza-osnabrueck@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell