HZA-OS: Mehrfach kassiert - 1.800 Euro Geldstrafe als Quittung für Mann aus Osnabrück; Osnabrücker Zoll deckt Leistungsbetrug auf
Osnabrück (ots)
Das Amtsgericht Cloppenburg sah es als erwiesen an, dass ein Mann aus Osnabrück Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld I und II zu Unrecht bezogen hat. Daher verurteilte es den 32-jährigen Mann wegen Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro. Da das Gericht die Geldstrafe überdies auf insgesamt 120 Tagessätze festgesetzt hat, gilt der Mann somit auch als vorbestraft.
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Juni 2021 und Juli 2021 nahm der Beschuldigte jeweils eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte der Mann rund 7.400 Euro Arbeitslosengeld zu Unrecht kassieren.
Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV - unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann zeitgleich Arbeitslosengeld und ein Gehalt von seinen Arbeitgebern bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.
Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.
"Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
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