HZA-P: 12 illegale Arbeitnehmer*innen bei Kontrollen im Baugewerbe
Hauptzollamt Potsdam kontrolliert Baustellen in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Havelland
Potsdam (ots)
44 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Potsdam haben im Rahmen von bundesweiten Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung am 26. April 2022 vier Baustellen in Schönefeld (Dahme-Spreewald) und Falkensee (Havelland) überprüft. Hierbei wurden 165 Arbeitnehmer*innen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
Insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern standen im Fokus der Maßnahmen. Darüber hinaus spielt im Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle. Zu dem stellen die Zöllner*innen der FKS durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Beschäftigten Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.
"Der gesetzliche Mindestlohn beträgt zurzeit 9,82 Euro je Stunde und gilt auch für das Bauhauptgewerbe", sagt Andreas Graf, Pressesprecher des Hauptzollamts Potsdam. "Mit unseren kontinuierlichen Kontrollen sorgen wir dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt. In der Vergangenheit mussten wir jedoch wiederholt Verstöße gegen diese Regelungen feststellen", so Graf weiter.
So auch dieses Mal: Bei den Kontrollen wurden insgesamt 12 Arbeitnehmer*innen aus Ost- und Südosteuropa angetroffen, die nicht über die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen verfügten. Sie wurden an die zuständigen Ausländerbehörden überstellt. In weiteren Fällen dauern die Prüfungen der Geschäftsunterlagen noch an.
Zusatzinformationen:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
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