HZA-P: Potsdamer Zoll überprüft Tabakläden und Shisha-Bars
In fünf von neun Prüfobjekten wurden Steuerstrafverfahren eingeleitet
Potsdam (ots)
Am Montag, den 4. September 2023, führten Potsdamer Zöllner*innen in Königs Wusterhausen, Brandenburg a. d. H. und Oranienburg Kontrollen in Tabakläden und Shisha-Bars durch.
In 5 von 9 überprüften Lokalitäten stellten sie tabaksteuerrechtliche Verstöße fest und leiteten noch vor Ort gegen die Geschäftsinhaber Steuerstrafverfahren ein. Im Ergebnis stellte die mobile Kontrolleinheit des Hauptzollamts Potsdam an diesem Tag knapp 35.000 Milliliter Substitute für Tabakwaren (z. B. E-Zigaretten) ohne Steuerzeichen sicher und verhinderte somit einen Steuerschaden von ca. 5.600 Euro. Weiterhin wurden 96 Kilogramm Wasserpfeifentabak, knapp 2.000 Dosen nicht verkehrsfähiger Tabakwaren (Snus) und 367 Gramm CBD-Blüten sichergestellt.
"Die Neufassung des Tabaksteuerrechts regelt u.a., dass Wasserpfeifentabak in Kleinverkaufspackungen über 25 Gramm nicht mehr zulässig ist. Den Wirtschaftsbeteiligten wurde eine Abverkaufsfrist von Altbeständen, die am 1. Juli 2022 begonnen hat, bis 30. Juni dieses Jahres zugestanden. Mit Blick auf die Rechtsänderungen führen wir in diesem Bereich verstärkt Kontrollen durch", erklärt der Leiter der mobilen Kontrolleinheit, Torsten Biehl.
Darüber hinaus ergab eine Kontrolle in Oranienburg den Verdacht der illegalen Beschäftigung. Daher wurden die Kolleg*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Neuruppin hinzugezogen. Gegen den 27 jährigen Mann, der lediglich im Besitz eines türkischen Reisepasses war, leiteten die Zöllner*innen ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen ein. Um einer Beschäftigung nachgehen zu können, hätte er einen nationalen Aufenthaltstitel benötigt.
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