HZA-HST: Zoll beschlagnahmt bei Kontrolle im Einzelhandel am 23.02.2023 in Waren/ Müritz rund 64 Liter unversteuerte Substitute für Tabakwaren sog. "Liquids"
Stralsund (ots)
Im Rahmen einer mehrstündigen Steueraufsichtsmaßnahme überprüften Zollbeamte des Hauptzollamts Stralsund am 23.02.2023 in verschiedenen Verkaufsstellen in Waren/ Müritz die Verwendung von Steuerzeichen auf Substituten für Tabakwaren (sog. "Liquids").
Dabei wurden in einem Geschäft insgesamt rund 64 Liter Liquids ohne vorgeschriebene Steuerzeichen beschlagnahmt. Der festgestellte Steuerschaden beläuft sich auf rund 10.300 Euro Tabaksteuer.
Hintergrund: Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids. Produkte, die als Komponenten zur Selbstfertigung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten angeboten werden, unterliegen in gleichem Maße wie die o.g. Fertigprodukte als Steuergegenstand seit dem 1. Juli 2022 der Tabaksteuerpflicht i.H.v. 16 Cent pro Milliliter und müssen zum Nachweis der Versteuerung mit entsprechenden Steuerzeichen versehen sein.
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