HZA-HST: Zwischenbilanz beim Tabakschmuggel ./. Stralsunder Zoll stellt 150.000 Zigaretten, etwa 21,50 Liter Liquids für E-Zigaretten und 3,6 kg Tabak-Feinschnitt in nur einem Monat sicher
Stralsund (ots)
Ferienzeit in Mecklenburg-Vorpommern - neben Stadtbummel, Sonne und Ostseestrand wird auch gern mal ein Abstecher ins Nachbarland Polen unternommen, um für Verwandte und Freunde noch ein paar Zigaretten mitzubringen. Dass das nicht die beste Idee ist, weiß Sabine Mattil, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Stralsund: "Grundsätzlich dürfen nach den derzeitigen Richtmengen 800 Stück Zigaretten innerhalb der Europäischen Union, also auch aus Polen, steuerfrei für den Eigenbedarf nach Deutschland mitgebracht werden. Werden Tabakwaren für Freunde oder Familienmitglieder mitgebracht, liegt unabhängig von der Menge kein Eigenbedarf vor und die Tabaksteuer wird fällig."
150.000 Zigaretten, etwa 21,50 Liter Liquids für E-Zigaretten und 3,6 kg Tabak-Feinschnitt hat der Stralsunder Zoll allein im letzten Monat sichergestellt.
Bei einem Großteil der Tabakwaren, welche von den Zöllnerinnen und Zöllnern aus dem Verkehr gezogen werden mussten, handelte es sich um Tabakwaren ohne Steuerzeichen, welche überwiegend in Polen erworben wurden. Der Stralsunder Zoll möchte noch einmal aufklären, was erlaubt ist und was nicht: Als Privatperson können Sie für Ihren Eigenbedarf grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union Tabakwaren steuerfrei nach Deutschland mitbringen. Neben den oben angeführten 800 Stück Zigaretten liegen die derzeitigen Richtmengen für den Eigenbedarf innerhalb der Europäischen Union zudem bei einem Kilogramm Rauchtabak und bei einem Liter Substituten für Tabakwaren, darunter fallen beispielsweise Liquids für E-Zigaretten. In mehreren Fällen der sichergestellten 150.000 Zigaretten, konnte nur noch von einer gewerblichen Nutzung ausgegangen werden, da die mitgeführte Menge den Eigenbedarf weit überschritt. Und: Unabhängig von den oben genannten Richtmengen, stellt der Kauf oder Besitz von Tabakwaren, die verbotenerweise in die Europäische Union befördert wurden, eine Steuerhehlerei dar. Für Käuferinnen und Käufer ist dies erkennbar an den aufgebrachten, insbesondere jedoch an fehlenden Steuerzeichen oder auch an fehlenden Gesundheitshinweisen auf den Verpackungen. Weitere Indizien sind hier auch die Umstände des Einkaufs. Liegt der Preis deutlich unter dem in einem Supermarkt, oder werden die Tabakwaren "unter dem Ladentisch" hervorgeholt, kann davon ausgegangen werden, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. "Oft wird es für die Bürgerinnen und Bürger teuer, da der Zoll in vielen Fällen die verkürzte Tabaksteuer und Zuschläge in gleicher Höhe erheben muss, außerdem werden die Zigaretten sichergestellt. Bedeutet also: Viel Geld für Nichts!", so die Pressesprecherin und appelliert "Augen auf, beim Zigarettenkauf, gerade im europäischen Ausland". Zusatzinformation: Ausführliche Informationen zu Reisefreimengen innerhalb und auch außerhalb der Europäischen Union finden Sie unter www.zoll.de
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Hauptzollamt Stralsund
Sabine Mattil
Telefon: 03831-356 1195
E-Mail: sabine.mattil@zoll.bund.de
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