HZA-AC: Zoll prüft Friseur- und Kosmetikbranche in der Region
Aachen (ots)
Am 10. April 2025 prüften Beschäftigte der Finanzkontrolle des Hauptzollamts Aachen unter Beteiligung der Bezirksregierung Köln - Amt für Arbeitsschutz - mehrere Barbershops und ein Tattoo Studio im Stadtgebiet Aachen und im Nordkreis. Dabei lag der Fokus auf der Überprüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des gesetzlichen Mindestlohns, der seit dem 01. Januar 2025 mit einen Stundensatz von 12,82 EUR zu vergüten ist. Die Einsatzkräfte befragten 13 Arbeitnehmer*innen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und begannen in 4 Fällen mit der Prüfung von Geschäftsunterlagen. Im Rahmen der Prüfungen ergaben sich Anhaltspunkte, dass zwei Arbeitnehmer in einem Tattoo Studio illegal beschäftigt wurden, die nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis waren. Daraufhin leiteten die Zöllner*innen zwei Strafverfahren - wegen Vorenthalten und Veruntreuens von Arbeitsgelt und wegen illegalen Aufenthalts - ein. Gegen den Inhaber eines Barber Shops wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da dieser Stundenaufzeichnungen nicht korrekt führte.
"Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellen regelmäßig bei den Prüfungen fest, dass der Mindestlohn unterschritten wird", so Elke Willsch, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Aachen. "Arbeitnehmer*innen, die in Mindestlohnbranchen beschäftigt sind, benötigen oft keine gründliche Ausbildung oder fundierte Fachkenntnisse. Das trägt leider auch dazu bei, dass dieser Personenkreis nicht nach den gesetzlichen Vorgaben entlohnt wird."
Zusatzinfo:
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft Arbeitsplätze und verursachen enorme finanzielle Schäden. Die 9.200 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls leisten einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen und ermöglichen damit faire Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen.
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Hauptzollamt Aachen
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