HZA-A: Durchsuchungsmaßnahmen wegen Verdacht auf Lohnsplitting beim Nach-wuchsleistungszentrum des FCA
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Augsburg (ots)
Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg ist ein Verfahren gegen derzeit sechs Be-schuldigte wegen des Verdachts auf Lohnsplitting und Mindestlohnunterschreitung anhängig. In diesem Verfahren sind heute Durchsuchungs- und Beschlagnahme-beschlüsse des Amtsgerichts Augsburg an drei Objekten, darunter die Geschäfts-räume des FCA, vollzogen worden. Dabei waren 61 Beschäftigte der Finanzkontrol-le Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg und drei Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Augsburg im Einsatz.
Gegenstand der Ermittlungen sind die Beschäftigungs- und Entlohnungsmodalitä-ten von nebenamtlich bzw. ehrenamtlich beschäftigten Fußballtrainern.
Die Ermittlungen der FKS des Hauptzollamts Augsburg ergaben einen Anfangsver-dacht auf Lohnsplitting und Mindestlohnunterschreitung. Die Staatsanwaltschaft Augsburg übernahm das Ermittlungsverfahren und erwirkte Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse, die heute vollzogen wurden. Dabei wurde umfangrei-ches Beweismaterial sichergestellt.
Die Tatvorwürfe beziehen sich ausschließlich auf Beschäftigungsverhältnisse des Trainer- und Betreuerstabes bei Nachwuchs- und Jugendmannschaften. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Profimannschaft des FCA nicht von den Tatvorwürfen betroffen ist.
Um die weiteren, noch andauernden Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen, können im Augenblick keine weiteren Angaben zum Sachverhalt gemacht werden. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Ansprechpartner:
Matthias Nickolai, Oberstaatsanwalt, Pressesprecher Staatsanwaltschaft Augsburg, Gögginger Straße 101, 86199 Augsburg, Telefon: 0821/3105-1227, Telefax: 0821/3105-1247, Handy: 0173/8638686, E-Mail: PRESSESTELLE@sta-a.bayern.de
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