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Hauptzollamt Augsburg

HZA-A: 3. März 2022: Tag des Artenschutzes Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen

HZA-A: 3. März 2022: Tag des Artenschutzes Zoll leistet wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen
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Augsburg/Schwaben (ots)

Augsburg/Schwaben

Zum Tag des Artenschutzes hat das Hauptzollamt Augsburg eine kleine informative Ausstellung über geschützte Tiere im Eingangsbereich des Hauptzollamts Augsburg neugestaltet. Weltweit sind heute rund 5.800 wildlebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Fauna und Flora die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Transportwegen verbracht werden. Über 1.200 Mal wurden die Zöllnerinnen und Zöllner im Jahr 2020 fündig und beschlagnahmten fast 120.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Erzeugnisse. So haben Zollbeamte des Zollamts Donauwörth, eines von sechs Zollämtern im Bezirk des Hauptzollamts Augsburg, im Januar 2022 den Inhalt einer Postsendung aus der Schweiz überprüft und dabei eine skelettierte Schildkröte mit Panzer, es handelt sich um das Exemplar einer maurischen Landschildkröte (Testudo graeca), welche nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen als streng geschützte Art gilt, festgestellt. Die Ware war als "home deco" deklariert worden. Foto: Skelettierte Maurische Landschildkröte

"Der Zoll leistet mit seiner Arbeit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt. Leider stellen wir aber immer noch zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest", erklärt Hans-Henning Kühne, Leiter des Hauptzollamts Augsburg.

Zusatzinformation:

Mit der Anwendung "Artenschutz im Urlaub" bieten der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Reisende bereits vor Urlaubsbeginn feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten (www.artenschutz-online.de). Weitere Informationen zum Thema Artenschutz finden sich zudem auf der Website des Zolls unter www.zoll.de sowie dem Internetauftritt des Bundesamts für Naturschutz unter www.bfn.de. Foto: Zoll Vitrine Hauptzollamt Augsburg Korallen und Fechterschnecke

Foto Zoll: kleines Krokodil (präpariert) auf Trommel aus Waranleder

HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.

Weitere Informationen über Reisefreimengen, Artenschutz, Produktpiraterie und mitgeführte Barmittel über 10.000 Euro bei Grenzübertritten finden Sie unter www.zoll.de. Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.de

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Ute Greulich-Stadlmayer
Telefon: 0821/5012-161
E-Mail: Ute.Greulich-Stadlmayer@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg, übermittelt durch news aktuell

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