HZA-A: Weltverbrauchertag am 15. März 2022 Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger
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Augsburg/Schwaben (ots)
Augsburg/Schwaben
Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Bei der Überwachung des internationalen Warenverkehrs trägt der Zoll erheblich dazu bei, dass die Produktsicherheit gewährleistet ist. Die Warenkontrolle findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt, wie z. B. an sechs Zollämtern im Bezirk des Hauptzollamts Augsburg.
Stellt der Zoll bei einer Warenbeschau bedenkliche Produkte fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürgerinnen und Bürger vor Schaden zu bewahren. In einem Postpaket haben Beschäftigte des Zollamts Ingolstadt vor Kurzem acht elektrische Tabakrollmaschinen mit fehlenden Warnhinweisen, ohne Bedienungsanleitung und weiteren Mängeln festgestellt. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde hat die Geräte für nicht einfuhrfähig befunden. Foto: Zoll - elektrische Tabakrollmaschine
Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.
Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. "Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden", so Ute Greulich-Stadlmayer, Pressesprecherin des Hauptzollamts Augsburg.
Das Hauptzollamt Augsburg bietet engagierten Nachwuchskräften sowohl eine 2-jährige Ausbildung als auch ein 3-jähriges Studium mit Start am 01.08.2023 an. Bewerbungen können bis 15.09.2022 an die EMail-Adresse bewerbung.hza-augsburg@zoll.bund.de übersandt werden.
HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.
Weitere Informationen über Produktpiraterie und Produktsicherheit finden Sie unter www.zoll.de. Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.de
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Augsburg
Ute Greulich-Stadlmayer
Telefon: 0821/5012-161
E-Mail: Ute.Greulich-Stadlmayer@zoll.bund.de
www.zoll.de
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