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Hauptzollamt Augsburg

HZA-A: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls/Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz

HZA-A: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls/Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz
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Augsburg/Schwaben (ots)

88 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Augsburg überprüften vergangene Woche im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns. Die Prüfungen des Zolls waren Teil einer der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfaktionen in der Europäischen Union. Insgesamt 21 Mitgliedstaaten beteiligten sich an der Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) koordiniert wurde

Im Bezirk des Hauptzollamts Augsburg wurden schwerpunktmäßig Gastronomiebetriebe, Frisöre, Getränkeeinzelhändler und Spielhallen geprüft.

Insgesamt wurden 134 Personen bei 57 Prüfobjekten befragt. 20 Sachverhalte werden vertieft geprüft. Vor Ort wurden bereits fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren (zwei wegen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz) und vier Strafverfahren eingeleitet.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Der seit 2015 geltende allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro wurde über die Jahre sukzessiv erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2024 12,41 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.

Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Augsburg 80 Verfahren wegen Verstoßes gegen den Mindestlohn gegen Arbeitgeber ein.

Zusatzinformation:

Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Adrian Kube
Telefon: 0821/5012 161
Mobil: 0151/209 941 84
E-Mail: presse.hza-augsburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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