HZA-DA: Fünf Festnahmen in Nagelstudio Zoll deckt illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung auf
Darmstadt (ots)
Fünf illegale Arbeitnehmer stellte der Zoll am 06.08.2024 bei der Prüfung eines Nagelstudios in Wiesbaden fest.
Die Ermittler überprüften bei der Kontrolle, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.
Dabei trafen sie fünf Arbeitnehmer mit vietnamesischer Staatsangehörigkeit an. Bei der anschließenden Personenkontrolle konnten drei Personen lediglich einen Reisepass als Foto auf dem Handy vorzeigen. Die anderen beiden Arbeitnehmer konnten keinerlei Ausweisdokumente vorlegen. Bei keinem der fünf Arbeitnehmer konnte nachgewiesen werden, dass er sich in Deutschland aufhalten und eine Beschäftigung ausüben darf. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.
Alle fünf Arbeitnehmer wurden vorläufig festgenommen und es wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen der vietnamesischen Staatsangehörigen entscheidet jetzt die zuständige Ausländerbehörde. Für die Durchführung der Verfahren ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro erhoben worden.
Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren alle angetroffenen Personen mit der Maniküre und Pediküre von Kunden beschäftigt. Die Tätigkeit durfte nicht beendet werden, da der Geschäftsbetrieb nicht fortgeführt werden durfte.
Den Arbeitgeber erwartet nun ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.
Zusatzinformation:
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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