HZA-DO: Kontrollen von Imbissstuben und Auslieferungsfahrer*innen
Örtliche Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen (ots)
83 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dortmund kontrollierten am 04. Mai 2021 gemeinsam mit Bediensteten der Landesfinanzverwaltung, der Bezirksregierung, der Kreisverwaltung und des Ausländeramts Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich "Imbissstuben und Auslieferungsfahrer*innen" im Rahmen einer örtlichen Schwerpunktprüfung im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund.
Insgesamt wurden 264 Personen aus 116 Betrieben zu den Arbeitsverhältnissen befragt. Bei sieben Betrieben wurden Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt.
Bei den Kontrollen ergaben sich 60 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in
19 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohnes,
13 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen,
3 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis),
25 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben.
In einem Fall der FKS Dortmund musste der Führerschein eines Auslieferungsfahrers sichergestellt werden, da er zur Sicherstellung ausgeschrieben war. Der Sachverhalt wurde an die Polizei übergeben.
Ebenfalls im Bezirk der FKS Dortmund stellten sich in drei von vier durch das Finanzamt vor Ort durchgeführten Kassenprüfungen mutmaßliche Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung heraus. Weitere Prüfungen sollen folgen.
In einem weiteren Fall der FKS Dortmund konnte ein marokkanischer Auslieferungsfahrer mit einem italienischen Aufenthaltstitel festgestellt werden. Es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro erhoben und seine Dokumente wurden eingezogen. Die zuständige Ausländerbehörde entscheidet nun den weiteren Aufenthaltsstatus.
In zwei Fällen der FKS Gelsenkirchen wurden zwei Männer (vietnamesische und indische Staatsangehörigkeit) wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen. Beide verfügten nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel und hielten sich daher unerlaubt im Bundesgebiet auf. Über den weiteren Verbleib der Männer entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.
In den weiteren Ermittlungen wird nun geprüft, ob die vermeintlichen Arbeitgeber ein Verfahren wegen unerlaubter Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen erwartet.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale und örtliche Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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