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Hauptzollamt Dortmund

HZA-DO: Zollkontrollen im Wach- und Sicherheitsgewerbe
Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen (ots)

Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) am 17. und 18. September 2021 in einer Schwerpunktprüfung einen Teil der im Wach- und Sicherheitsgewerbe tätigen Personen und Arbeitgeber.

Abstands- und Zugangskontrollen in und vor Supermärkten, die Sicherung von Geld- und Werttransporten, der Schutz von Veranstaltungen und Gebäuden, Kontrollen auf Flughäfen und Bahnhöfen - all diese Aufgaben werden von Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe wahrgenommen.

Im Geschäftsbereich des Hauptzollamts Dortmund waren 98 Beschäftigte - teilweise mit Unterstützung der Bezirksregierung Arnsberg und des Ordnungsamts der Stadt Dortmund - im Einsatz (FKS DO: 32; FKS GE: 35; FKS HA: 23; FKS SI: 8) und befragten 222 Personen, die für 60 Arbeitgeber tätig sind, zu ihren Arbeitsverhältnissen (FKS DO: 64; FKS GE: 99; FKS HA: 32; FKS SI: 27).

Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten insbesondere die ordnungsgemäße Zahlung des vorgeschriebenen Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Bei den Kontrollen ergaben sich nach bisherigen Erkenntnissen 42 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in

19 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohnes (FKS DO: 2; FKS GE: 6; FKS HA: 6; FKS SI: 5),

9 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS DO: 3; FKS GE: 0; FKS HA: 6; FKS SI: 0),

3 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS DO: 2; FKS GE: 0; FKS HA: 1; FKS SI: 0),

11 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben (FKS DO: 3; FKS GE: 0; FKS HA: 7; FKS SI: 1).

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Dortmund, übermittelt durch news aktuell

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