HZA-DO: In widersprüchliche Angaben verstrickt
Zoll stellt Marihuana, Methamphetamin und Ketamin sicher
Recklinghausen (ots)
Die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund kontrollierten am 17. November einen Pkw mit niederländischer Zulassung. Das Fahrzeug wurde gegen 20.30 Uhr auf der A 2 in Fahrtrichtung Hannover auf den Rastplatz "Stuckenbusch" aus dem fließenden Verkehr gezogen.
Die 21-jährige niederländische Fahrerin gab auf die Frage nach dem Zweck und Ziel ihrer Reise zunächst an, von den Niederlanden auf dem Weg zu ihrem Freund nach Duisburg zu sein. Im weiteren Verlauf des Gesprächs gab sie dann an, nach Rietberg fahren zu wollen. Die Frage nach mitgeführten Betäubungsmitteln, Waffen, hochsteuerbaren Waren oder mehr als 10.000 Euro Bargeld verneinte sie.
Durch die widersprüchlichen Angaben misstrauisch geworden, entschlossen sich die Zöllner, das Fahrzeug zu durchsuchen.
Bei der Durchsicht des Fahrzeugs fanden die Zollbeamten dann im Kofferraum drei Folienpakete mit insgesamt 3.120 Gramm Marihuana, fünf Folienpakete mit 5.048 Gramm Ketamin-Hydrochlorid und 10 Gramm Methamphetamin.
Die junge Frau wurde daraufhin wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln vorläufig festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt.
"Nicht nur das Ziel ihrer Reise änderte die junge Frau während der Kontrolle, auch ihr Wohnort sollte plötzlich nicht mehr in den Niederlanden, sondern in Belgien sein." so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen.
Zusatzinformation:
Ketamin-Hydrochlorid oder kurz Ketamin ist ein schmerzstillendes Mittel und ein Narkosemittel, das nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, aber rezeptpflichtig ist und nicht frei gehandelt werden darf.
In der Techno-Szene ist Ketamin unter dem Namen "Special K" bekannt, weitere gängige Namen sind "Vitamin K", "Ket", "Keta", "Kate" oder "K".
Der Konsum von Ketamin zusammen mit z.B. Alkohol, Schlaf- oder Beruhigungsmittel oder anderen die Atmung beeinträchtigenden legalen und illegalen Drogen birgt lebensbedrohliche Gefahren.
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