HZA-DO: Festnahme bei Gaststättenkontrolle
Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
Gladbeck (ots)
Am Abend des 17. Januar 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Gaststätte in Gladbeck.
In der Gaststätte wurde unter anderem eine männliche Person arbeitend angetroffen.
Es handelte sich um einen tunesischen Staatsbürger, der sich mit keinerlei Dokument ausweisen konnte.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen tunesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügte er nicht.
Die Zollbeamten nahmen den Mann im Alter von 23 Jahren vorläufig fest. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Über den weiteren Verbleib der Person entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.
Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
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