HZA-DO: Sauber gespült, aber ohne Arbeitserlaubnis
Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
Dortmund (ots)
Am 15. Februar 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Restaurant in der Dortmunder Nordstadt. Sie folgten dabei einem Hinweis aus der Bevölkerung.
In der Küche war ein türkischer Staatsangehöriger mit dem Geschirrspülen beschäftigt. Um hier arbeiten zu dürfen, müsste er einen Aufenthaltstitel haben, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.
Der 25-Jährige legte seinen gültigen türkischen Reisepass und ein deutsches D-Visum vor. Damit hätte er aber nur als Tourist, nicht als Arbeitnehmer hier sein dürfen.
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die Zollbeamten nahmen ihn vorläufig fest. Jetzt entscheidet die Ausländerbehörde über seinen weiteren Verbleib.
"Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung", so Nicolai Prowe, Pressesprecher des Hauptzollamts Dortmund. "Für derartige Straftaten können die Gerichte im Extremfall bis zu zehnjährige Freiheitsstrafen verhängen. Zusätzlich droht ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro." Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Zusatzinformation:
Bundesweit sind die Hauptzollämter für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständig. Sie sind auch Ansprechpartner falls Sie Hinweise auf Schwarzarbeit oder Illegaler Beschäftigung mitteilen wollen oder wenn Sie Anfragen zu konkreten Vorgängen haben. Für allgemeine Fragen oder Anliegen steht Ihnen auch die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion in Dresden zur Verfügung. https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Ansprechperson/ansprechperson_node.html
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Dortmund
Nicolai Prowe
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
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