HZA-DO: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls
Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz
Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen (ots)
Am 09. März 2023 prüften 139 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dortmund im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns.
Die Beschäftigten des Hauptzollamts Dortmund aller vier Standorte der FKS (Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen und Siegen) kontrollierten 526 Personen und führten 38 Prüfungen von Geschäftsunterlagen bei im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, durch.
Bei den Kontrollen ergaben sich 112 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern.
Im Einzelnen ergaben sich in
42 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (FKS DO: 10; FKS GE: 16; FKS HA: 10; FKS SI: 6),
43 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS DO: 20; FKS GE: 1; FKS HA: 20; FKS SI: 2),
19 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS DO: 5; FKS GE: 6; FKS HA: 4; FKS SI: 4),
8 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer*innen den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben (FKS DO: 4; FKS GE: 0; FKS HA: 2; FKS SI: 2).
Hinweis für Pressevertreter*innen: Zahlen für einzelne Städte oder Kreise liegen nicht vor.
In Dortmund wurden vier Personen wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen:
Zwei albanische Frauen, 40 und 26 Jahre, die in einem Hotel im Stadtteil Hörde als Reinigungskräfte tätig waren, waren nur im Besitz eines albanischen Reisepasses. Die 40-Jährige hatte zusätzlich einen Aufenthaltstitel aus Griechenland. Dennoch benötigten beide einen nationalen Aufenthaltstitel um hier einer Beschäftigung nachzugehen.
In einem Café in der Nordstadt wurde eine 36-jährige Serbin als Servicekraft angetroffen. Sie konnte sich lediglich mit ihrem serbischen Reisepass ausweisen, mit dem sie jedoch keiner Beschäftigung nachgehen durfte.
In einem Restaurant in Wellinghofen wies sich ein 25-jähriger Mitarbeiter aus Albanien mit seinem albanischen Reisepass aus. Er konnte ebenfalls keinen Aufenthaltstitel für eine Beschäftigung in Deutschland vorweisen.
Die drei Frauen und der Mann hätten sich ohne Aufenthaltstitel nur als Touristen für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Deutschland aufhalten dürfen. Gegen alle vier Personen wurden vor Ort Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes eingeleitet. Sie wurden vorläufig festgenommen und nach ihren Vernehmungen der zuständigen Ausländerbehörde übergeben.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Dortmund 143 Verfahren wegen Verstoßes gegen den Mindestlohn gegen Arbeitgeber ein. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.
Zusatzinformation:
Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Rückfragen bitte an:
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Andrea Münch
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