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Hauptzollamt Dortmund

HZA-DO: Hinweis führt zu Festnahmen
Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

HZA-DO: Hinweis führt zu Festnahmen / Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
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Castrop-Rauxel (ots)

Am 09. August 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises ein asiatisches Restaurant in Castrop-Rauxel.

Bei der Kontrolle wurden u.a. zwei Personen arbeitend angetroffen, die sich nur mit Fotos ihrer bulgarischen ID-Cards ausweisen konnten. Beide Personen gaben an, ihre Ausweisdokumente verloren zu haben.

"Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurden die verloren geglaubten Dokumente dann aufgefunden", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Die bulgarischen ID-Cards stellten sich jedoch rasch als Fälschungen heraus", so Münch weiter.

Beide Personen, eine 38-jährige Frau und ein 35-jähriger Mann führten neben den gefälschten Dokumenten aber auch ihre gültigen mazedonischen Reisepässe mit sich. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen mazedonische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügten beide Personen nicht. Die Zöllner leiteten daher Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein und nahmen sie vorläufig fest.

Über den weiteren Verbleib der Beschuldigten entscheidet nun die Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

Zusatzinformation:

Unionsbürger haben das Recht, sich fast ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in den anderen Staaten der EU aufzuhalten und dort erwerbstätig zu sein. Sie werden dabei in fast jeder Hinsicht den Staatsangehörigen des anderen Staates rechtlich gleichgestellt. Dieses Recht bezeichnet man als Freizügigkeit.

Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, benötigen in aller Regel für die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Ohne diesen ist ihre Beschäftigung illegal. Zudem arbeiten sie "schwarz", haben weder Kranken- noch Unfallversicherung, keinen Anspruch auf Altersversorgung oder Arbeitslosengeld. Die Beiträge hierfür spart sich der Arbeitgeber und erhöht damit illegal seinen Gewinn.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

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