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Hauptzollamt Dortmund

HZA-DO: Vierte Festnahme in Herner Pizzeria
Illegale Beschäftigung durch Zoll beendet

HZA-DO: Vierte Festnahme in Herner Pizzeria / Illegale Beschäftigung durch Zoll beendet
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Herne (ots)

Am 30.08.2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund bereits zum vierten Mal eine Pizzeria in Herne.

Im Küchenbereich wurde eine männliche Person angetroffen, die sich nicht ausweisen konnte. Bei der durchgeführten Identitätsfeststellung wurde der Mann als 24-jähriger pakistanischer Staatsbürger identifiziert. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen pakistanische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Der junge Mann konnte jedoch keine Dokumente vorweisen, die seinen Aufenthalt in Deutschland legitimierten. Einen Pass oder Aufenthaltstitel, die ihm hier die Arbeitsaufnahme gestattet hätten, besaß er nicht. Er wurde daher aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen.

Über seinen weiteren Verbleib und die Folgemaßnahmen entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde.

"Die Pizzeria wurde viermal von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund kontrolliert" so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Und viermal wurde dort jemand wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts festgenommen", so Münch weiter.

Den Arbeitgeber des Mannes erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich. Bei beharrlicher Wiederholung ist die illegale Beschäftigung strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Zusatzinformation:

Unionsbürger haben das Recht, sich fast ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in den anderen Staaten der EU aufzuhalten und dort erwerbstätig zu sein. Sie werden dabei in fast jeder Hinsicht den Staatsangehörigen des anderen Staates rechtlich gleichgestellt. Dieses Recht bezeichnet man als Freizügigkeit.

Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, benötigen in aller Regel für die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Ohne diesen ist ihre Beschäftigung illegal. Zudem arbeiten sie "schwarz", haben weder Kranken- noch Unfallversicherung, keinen Anspruch auf Altersversorgung oder Arbeitslosengeld. Die Beiträge hierfür spart sich der Arbeitgeber und erhöht damit illegal seinen Gewinn.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

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