HZA-DO: Bundesweite Schwerpunkprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Zoll nimmt Wach- und Sicherheitsgewerbe ins Visier
Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging am 01. und 02. September im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe vor.
Im Fokus standen dabei sämtliche Aufgabenbereiche dieser Branche, wie beispielsweise Sicherheitstätigkeiten bei Veranstaltungen und Objektschutz.
Beim Hauptzollamt Dortmund waren verteilt auf seine Standorte Gelsenkirchen, Hagen, Siegen und Dortmund selbst insgesamt 91 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unterwegs und prüften die Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Im Rahmen der Schwerpunktaktion wurden unter anderem die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft. Darüber hinaus spielen auch die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sowie die Prüfung des Mindestlohns eine bedeutende Rolle.
Die Beschäftigten des Hauptzollamts Dortmund befragten insgesamt 241 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen (FKS Dortmund: 74; FKS Gelsenkirchen: 94; FKS Hagen: 64, FKS Siegen: 9) und prüften in sechs Unternehmen Geschäftsunterlagen (FKS Gelsenkirchen: 5; FKS Siegen: 1).
Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang in 16 Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (FKS Gelsenkirchen: 10; FKS Hagen: 5; FKS Siegen: 1), in neun Fällen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS Dortmund: 7; FKS Gelsenkirchen: 1; FKS Siegen: 1), in einem Fall Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS Dortmund: 1) und in sieben Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in dem die Arbeitnehmer*innen den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben (FKS Dortmund: 5; FKS Hagen: 2).
Zusatzinformation:
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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