HZA-DO: Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Bundesweite Prüfung zur Bekämpfung der Clankriminalität
Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen (ots)
Der Zoll ging am 24. November 2023 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Prüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Clankriminalität vor.
Beim Hauptzollamt Dortmund waren verteilt auf seine Standorte Gelsenkirchen, Hagen, Siegen und Dortmund insgesamt 111 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) sowie 104 Beschäftigte der Polizei, der Städte und der Steuerfahndung im Einsatz.
Bei den Prüfungen wurde ein besonderes Augenmerk auf Branchen mit besonderer Risikogeneigtheit zur Clankriminalität gelegt, wie insbesondere Cafés, Bars, Shishabars, Wettbüros, Spielstätten, Barbershops und dem KFZ-Handel.
Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften dabei, ob Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer und Ausländerinnen die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen. Darüber hinaus stand die Aufdeckung von steuerrechtlichen Verstößen im Fokus der Maßnahmen.
Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang in 12 Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (FKS Dortmund: 2; FKS Gelsenkirchen: 4; FKS Hagen: 6; FKS Siegen: 0), in 21 Fällen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS Dortmund: 2; FKS Gelsenkirchen: 7; FKS Hagen: 10; FKS Siegen: 2), in 7 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS Dortmund: 0; FKS Gelsenkirchen: 5; FKS Hagen: 2; FKS Siegen: 0) und in 8 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in dem die Arbeitnehmer*innen den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben (FKS Dortmund: 3; FKS Gelsenkirchen: 0; FKS Hagen: 3; FKS Siegen: 2).
Steuerrechtliche Verstöße ergaben sich in folgenden Fällen: In Gelsenkirchen wurden 142 unversteuerte Einweg-E-Zigaretten, in Dortmund wurde 10 Kilo unversteuerter Wasserpfeifentabak, in Hagen wurden 17 Dosen Snus (Oraltabak), 1 Kilo unversteuerter Wasserpfeifentabak und 192 unversteuerte Einweg-E-Zigaretten sichergestellt.
Neben der Feststellung von Verstößen ging es bei diesem Einsatz insbesondere darum, delikts- und behördenübergreifend Erkenntnisse über Clanaktivitäten und unrechtmäßige Strukturen zu gewinnen. Die Prüfung setzt ein deutliches Zeichen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gesellschaft nicht toleriert werden. Vielmehr gilt es, das Unrechtsbewusstsein zu steigern, redliche Unternehmen zu schützen sowie einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
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