HZA-DO: Aufenthaltstitel am Bahnhof gefunden
Zoll deckt illegale Beschäftigung in drei Fällen bei Kontrollen von Nagelstudios auf
Gevelsberg (ots)
Beamte des Hauptzollamts Dortmund haben am 08. Februar und am 14. Februar jeweils ein Fingernagelstudio in Gevelsberg überprüft.
Bei der Kontrolle des ersten Nagelstudios wurde ein Mann arbeitend angetroffen. Als die Beamten ihm die Prüfung eröffneten, flüchtete er aus dem Geschäft. Die nacheilenden Beamten konnten ihn aber schnell stoppen. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen vietnamesischen Staatsbürger handelte.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Der Mann verfügte jedoch über keinerlei Ausweisdokumente. Die Zollbeamten nahmen ihn vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Er wurde zur Klärung der Identität zur Polizei gebracht. Die Ausländerbehörde entscheidet nun über seinen weiteren Verbleib.
Bei der zweiten Kontrolle wurden ein Mann und eine Frau arbeitend angetroffen. Es handelte sich ebenfalls um vietnamesische Staatsangehörige. Während die Frau keine Ausweispapiere hatte, wies sich der Mann zunächst mit einem abgelaufenen ungarischen Aufenthaltstitel aus. Die Zollbeamten nahmen daraufhin beide Personen vorläufig fest und leiteten Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts gegen sie ein. Beide wurden zur Feststellung der Identität zur Polizei gebracht.
"Es stellte sich durch die erkennungsdienstliche Behandlung und die anschließenden Vernehmungen heraus, dass die Frau versuchte, falsche Personalien anzugeben" so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Der Mann gab an, er habe den ungarischen Aufenthaltstitel am Bahnhof gefunden", so Münch weiter. Er verfügte demnach auch nicht über einen entsprechenden Aufenthaltstitel, der ihm die Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet erlaubte. Beide Personen machten in der Vernehmung außerdem Angaben zu ihrer illegalen Einreise und Schleusung.
Der eigentliche Besitzer des abgelaufenen Aufenthaltstitels wurde im Januar 2024 wegen der illegalen Einreise im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg auffällig.
Über den weiteren Verbleib der Personen entscheidet nun die Ausländerbehörde.
Die Arbeitgeber der drei Beschuldigten erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
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