HZA-DO: Drei Festnahmen im Nagelstudio
Zoll deckt illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung auf
Gelsenkirchen (ots)
Am 22. April 2024 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Nagelstudio in Gelsenkirchen-Mitte.
In dem Ladenlokal hielten sich u.a. vier Personen auf, die sich nicht mit deutschen Ausweisdokumenten legitimieren konnten. Es handelte sich um vietnamesische Staatsbürger. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.
Eine 28-jährige Frau wurde zwar nicht arbeitend angetroffen, es bestand jedoch bei ihr der Verdacht des illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel. Sie wurde daher vorläufig festgenommen und zuständigkeitshalber der Landespolizei übergeben.
Des Weiteren wurden ein 27-jähriger Mann und eine 23-jährige Frau bei Nageldesigntätigkeiten angetroffen und kontrolliert. Beide konnten sich nicht mit einem Aufenthaltstitel mit einer Arbeitsgenehmigung für das Bundesgebiet ausweisen. Sie wurden aufgrund von Flucht- und Verdunkelungsgefahr vorläufig festgenommen.
"Eine durchgeführte FAST-ID ergab zumindest bei dem 27-jährigen Mann die Gewissheit, dass dieser bereits einschlägig im Bundesgebiet mit diversen Straftaten aufgefallen war" so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Zudem wurde er bereits von der Staatsanwaltschaft mit einer Aufenthaltsermittlung gesucht" so Münch weiter.
Beide Personen wurden im Beisein eines Dolmetschers zum Sachverhalt vernommen. Im Anschluss an die strafprozessualen Maßnahmen wurden sie dem Polizeigewahrsam zugeführt und am Folgetag durch die Ausländerbehörde Gelsenkirchen, die auch über den weiteren Verbleib entscheidet, übernommen.
Ein 28-jähriger Mann, der ebenfalls in dem Nagelstudio arbeitete, wies sich mit einer Bescheinigung über die Ankunft eines unerlaubt eingereisten Ausländers aus. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit war ihm damit jedoch nicht erlaubt. Ihm wurde auferlegt, sich in den nächsten Tagen bei der zuständigen Ausländerbehörde Oberhausen zu melden.
Den Arbeitgeber erwartet nun ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich. Zudem wurden die Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß angemeldet, auch hier wird ein Strafverfahren wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt eingeleitet.
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