HZA-DO: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zoll
Der Zoll im Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führte am 13. März 2025 im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch. An den Maßnahmen beteiligte sich auch das Hauptzollamt Dortmund mit 100 Einsatzkräften verteilt auf seine Standorte Gelsenkirchen, Hagen, Siegen und Dortmund,
siehe auch Pressemitteilung vom 13.März 2025 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121242/5990278.
Die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Dortmund überprüften insgesamt 206 Personen (FKS Dortmund: 55; FKS Gelsenkirchen: 111; FKS Hagen: 17; FKS Siegen: 23) und führten Geschäftsunterlagenprüfungen in 26 Unternehmen (FKS Dortmund: 0; FKS Gelsenkirchen: 19; FKS Hagen: 5; FKS Siegen: 2) durch.
Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang in 52 Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (FKS Dortmund: 6; FKS Gelsenkirchen: 43; FKS Hagen: 2; FKS Siegen: 1), in 7 Fällen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS Dortmund: 3; FKS Gelsenkirchen: 3; FKS Hagen: 1; FKS Siegen: 0), in 3 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS Dortmund: 2; FKS Gelsenkirchen: 1; FKS Hagen: 0; FKS Siegen: 0) und in 3 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in dem der/die Arbeitnehmer*in der leistungsgewährenden Stelle seine/ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen hat (FKS Dortmund: 3; FKS Gelsenkirchen: 0; FKS Hagen: 0; FKS Siegen: 0).
Hinweis für Pressevertreter*innen: Zahlen für einzelne Städte oder Kreise liegen nicht vor.
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