HZA-DU: Bundesweite Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls - Prüfungen in Oberhausen, Essen und Duisburg
Duisburg, Essen, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Kreis Kleve, Kreis Wesel (ots)
Der Zoll ging am 24. November 2023 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Prüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Clankriminalität vor.
Das Hauptzollamt Duisburg beteiligte sich mit über 50 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) an der bundesweiten Prüfung. Bei der Prüfung wurden die Einsatzkräfte der FKS durch zolleigene Kräfte der Kontrolleinheiten und der Vollstreckungsstelle, sowie durch Mitarbeiter der Städte und Kräfte der Polizei unterstützt.
Bei den Prüfungen in den Städten Oberhausen, Essen und Duisburg wurde ein besonderes Augenmerk auf Branchen mit besonderer Risikogeneigtheit zur Clankriminalität gelegt, wie insbesondere Cafés, Bars, Shishabars, Wettbüros, Spielstätten und Barbershops.
Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften dabei, ob Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländerinnen und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen. Darüber hinaus stand die Aufdeckung von steuerrechtlichen Verstößen im Fokus der Maßnahmen.
Während der Prüfung leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS vor Ort in 10 Fällen Ordnungswidrigkeiten wegen fehlender Arbeitserlaubnis gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein und eine Ordnungswidrigkeit wegen Verletzung der Stundenaufzeichnungspflicht. In vier Fällen ergaben sich erste Verdachtsmomente, die auf Strafverfahren nach dem § 263 StGB (Betrug) und § 266a StGB (Beitragsvorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen) hindeuten. Durch Auswertungen und Prüfungen der vor Ort erfassten Angaben und einer nachträglichen Geschäftsunterlagenprüfung können sich noch weitere Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten im Bereich der FKS ergeben.
Neben der Feststellung von Verstößen ging es bei diesem Einsatz insbesondere darum, delikt- und behördenübergreifend Erkenntnisse über Clanaktivitäten und unrechtmäßige Strukturen zu gewinnen.
Die Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheiten leiteten in sieben Fällen Steuerstrafverfahren wegen unversteuertem Tabak (rund neun Kilogramm) ein. Zudem wurde eine kleine Menge an unversteuerten Kaffee und E-Zigaretten sichergestellt. Die Einsatzkräfte der Vollstreckungsstelle beteiligten sich an dem Einsatz mit dem Ziel, offene Forderungen zu vollstrecken. Die Vollstreckungsstellen der Zollverwaltung treiben ausstehende Steuern, Beitragsforderungen und zu Unrecht ausgezahlte öffentlich-rechtliche Geldleistungen bei. So werden neben zolleigenen Forderungen auch Forderungen im Auftrag der Agentur für Arbeit und der Krankenkassen bei Unternehmen und Privatpersonen vollstreckt. So konnten während des Einsatzes offene Forderungen in Höhe von rund 3.400 Euro in bar und eine weitere Forderung in Höhe von rund 7.500 Euro per Direktüberweisung beigetrieben werden.
"Neben den Einsatzkräften der FKS war der Zoll fachlich breit aufgestellt" sagt Frau Stephanie Imhof, Leiterin des Hauptzollamts Duisburg. "Die Abstimmung und Zusammenarbeit auch mit den beteiligten Behörden funktioniert gut und hat sich in der Praxis bewährt."
Die Prüfung setzt ein deutliches Zeichen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gesellschaft nicht toleriert werden. Vielmehr gilt es, das Unrechtsbewusstsein zu steigern, redliche Unternehmen zu schützen sowie einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
Die Generalzolldirektion hat zu der bundesweiten Prüfung der FKS eine Pressemitteilung mit den ersten Ergebnissen veröffentlicht. Sie ist abrufbar unter dem folgenden Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/120080/5659656 .
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