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Hauptzollamt Duisburg

HZA-DU: Freiheitsstrafen für Vater und Sohn - Ermittlungen des Hauptzollamts Duisburg und der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Düsseldorf führten zur Verurteilung

Duisburg, Kreis Kleve, Kreis Wesel, Essen, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr (ots)

Am 28.01.2025 verurteilte die Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg einen 56-jährigen Mann u. a. wegen 185 Fällen der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt zu vier Jahren Freiheitsstrafe und dessen 30 Jahre alten Sohn wegen 125 entsprechender Beilhilfetaten zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe.

Den beiden Angeklagten wurde vorgeworfen, in organisierter Form der Schwarzarbeit Scheinfirmen aufgebaut und betrieben zu haben, um anderen Bauunternehmen bei der Beschaffung von Schwarzgeld und der Verschleierung von Schwarzarbeit behilflich zu sein.

"Die organisierte Form der Schwarzarbeit ist ein Bereich der Wirtschaftskriminalität und führt zu enormen finanziellen Schäden", sagt Stephanie Imhof, Leiterin des Hauptzollamts Duisburg. "Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit deckten im vorliegenden Fall Schäden in Millionenhöhe auf."

Vorausgegangen war eine groß angelegte Durchsuchungsaktion, an der rund 100 Einsatzkräfte teilnahmen und bei der zwei Hauptbeschuldigte durch Spezialkräfte des Zollkriminalamts festgenommen wurden. Am 19.04.2024 wurde hierzu eine gemeinsame Pressemitteilung der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen Düsseldorf und des Hauptzollamts Duisburg veröffentlicht. Sie ist abrufbar unter dem folgenden Link:

https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2024/y92_scheinrechnungen_du.html

Mit dem Verlesen der 321-seitigen Anklageschrift startete am 07.01.2025 die Hauptverhandlung vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg. Auf Grund der Einlassungen der Angeklagten, der eine Verständigung zwischen Anklage, Verteidigung und Gericht vorausging, wurde die Verfahrensdauer des Gerichtsprozesses erheblich verkürzt. Schon nach vier Verhandlungstagen konnte die Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg am 28.01.2025 das Urteil verkünden.

Das Gericht setzte die Freiheitstrafen nicht zur Bewährung aus. Das Urteil ist rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Duisburg
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Telefon: 0203 / 6048 - 1661
E-Mail: presse.hza-duisburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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