HZA-DU: Bundesweite Mindestlohnprüfung - erste Ergebnisse des Hauptzollamts Duisburg - zahlreiche Nachermittlungen notwendig
Duisburg, Oberhausen, Essen, Mülheim an der Ruhr, Kreis Kleve, Kreis Wesel (ots)
Mit rund 60 Zöllnerinnen und Zöllnern beteiligte sich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg am 13.03.2025 an der bundesweiten Mindestlohnprüfung. Im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg wurden über den ganzen Tag Unternehmen (z. B. Restaurants, Autobetriebe und Einzelhandelsgeschäfte) geprüft. Der Bezirk des Hauptzollamts Duisburg umfasst die Städte Essen, Oberhausen, Mülheim und Duisburg sowie die Kreise Kleve und Wesel.
Nach den ersten Auswertungen ergaben sich unter anderem folgenden Verstöße: In sieben Fällen lagen Hinweise auf Mindestlohnunterschreitung vor und in fünf Fällen bestand der Verdacht des illegalen Aufenthalts. Vor Ort leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt 13 Ermittlungsverfahren ein.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich in 22 Fällen umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Die bundesweiten Ergebnisse der Mindestlohnprüfung sind in der Mitteilung der Generalzolldirektion aufgeführt und unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/120080/5991285
Zusatzinformationen:
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro- und Maler- und Lackiererhandwerk. Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
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