HZA-D: Strafverfahren für zwei Armbanduhren
Düsseldorfer Zoll stellt Uhren im Wert von 110.000 Euro sicher
Düsseldorf (ots)
Zwei Luxusuhren im Wert von zusammen 110.000 Euro wollte ein 42-jähriger Reisender am 15.7.2021 von Dubai nach Deutschland schmuggeln. Der Beschuldigte aus dem Kreis Freudenstadt wollte den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen, als Zöllner ihn zur Kontrolle des Reisegepäcks baten.
In einem Koffer fanden sie eine Damenarmbanduhr im Wert von 48.000 Euro. Am Handgelenk des Reisenden entdeckten sie eine weitere Uhr im Wert von 62.000 Euro. Beide Uhren, so erklärte der Beschuldigte auf Befragen, seien sein Eigentum. Bei der weiteren Kontrolle des Gepäcks entdeckten die Zöllner Dokumente des Zolls aus Dubai. Demnach wurden auch in Dubai Uhren nicht korrekt deklariert, wofür der dortige Zoll ein Bußgeld verhängte. Ob es sich um die gleichen Uhren handelte, wollte der Reisende nicht sagen. Er äußerte lediglich, dass er keinen deutschen Wohnsitz habe und daher in Deutschland nicht steuerpflichtig sei. Diese Aussage konnte durch einen Meldeabgleich widerlegt werden.
Die Zöllner leiteten gegen den Reisenden ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein und stellten die Uhren sicher. Der Steuerschaden beläuft sich auf über 20.000 Euro.
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