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Hauptzollamt Düsseldorf

HZA-D: Zoll prüft bundesweit Mindestlohn/Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz

Düsseldorf (ots)

86 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf prüften am 9. März 2023 die Einhaltung des Mindestlohns bei einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion.

Zum Hauptzollamt Düsseldorf gehören zwei FKS-Standorte mit Sitz in Düsseldorf (zuständig für Düsseldorf und Teile des Kreises Mettmann) und Wuppertal (zuständig für Wuppertal, Remscheid, Solingen und Teile des Kreises Mettmann). Diese prüften 93 Betriebe und befragten 256 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.

Bei den Prüfungen ergaben sich die folgenden Verdachtsfälle auf mögliche Verstöße:

-	Verdacht auf Mindestlohnverstöße in 50 Fällen (davon 42 im Bereich 
FKS Wuppertal)
-	verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung in 3 Fällen (davon 
einer im Bereich FKS Wuppertal)
-	Verdacht auf Leistungsmissbrauch in 7 Fällen (alle im Bereich FKS 
Wuppertal)
-	Verdacht auf Verstöße gegen Aufzeichnungs- und Meldepflichten in 30
Fällen (davon 27 im Bereich FK Wuppertal).

An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.

Zusatzinformation:

Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Düsseldorf
Pressesprecher
Michael Walk
Telefon: 0211-2101-1233
E-Mail: presse.hza-duesseldorf@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Düsseldorf, übermittelt durch news aktuell

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