HZA-EF: Von Schwarzarbeit zur Freiheitsstrafe -Unternehmerin wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt verurteilt-
Erfurt/Chemnitz (ots)
Im Ergebnis geführter Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz und des Hauptzollamts Erfurt -Finanzkontrolle Schwarzarbeit Chemnitz- verurteilte das Amtsgericht Chemnitz im Dezember 2020 eine 36-jährige Unternehmerin zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Der Vollzug der Strafe wurde für zwei Jahre und sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die inzwischen rechtskräftig Verurteilte als Geschäftsinhaberin eines in Chemnitz ansässigen Unternehmens (Ladenbau/ Bauhilfstätigkeiten/Abbruch/Entkernung) den zuständigen Sozialkassen und der Berufsgenossenschaft für die Jahre 2014-2017 Beiträge von insgesamt rund 274.000 Euro vorenthalten hatte. Sie meldete über diesen Zeitraum ihre Arbeitnehmer bei den Sozialkassen entweder mit zu niedrigem Lohn oder überhaupt nicht an. Außerdem vergab sie Aufträge an 12 Subunternehmer bei denen die Ermittler nachweisen konnten, dass es sich tatsächlich um sogenannte Scheinselbständige handelte. Um ihre Machenschaften zu verschleiern, nutzte sie auch Scheinrechnungen. Mit den dadurch generierten Geldern bezahlte sie letztendlich auch ihre Arbeitnehmer schwarz aus. Die Ermittler der FKS Chemnitz wurden auf Grund einer anonymen Anzeige auf die Firma aufmerksam.
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