HZA-EF: Illegale Beschäftigung aufgedeckt
Erfurt/Chemnitz (ots)
Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Chemnitz stellten am 3. August bei einer verdachtsunabhängigen Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bei einem Großhändler im Landkreis Mittelsachsen insgesamt 15 ausländische Personen ohne gültige Arbeitserlaubnis fest. Auf dem Außengelände des Großhändlers befragten die Beamten die dort tätigen Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen. Dabei wurden 15 Personen bei Sortierarbeiten angetroffen, von denen sich die Mehrzahl nicht ausweisen konnte. Eine Verständigung in deutscher Sprache war nicht möglich. Die Überprüfung der Pässe bzw. Ausweise ergaben, dass es sich bei allen 15 Personen um ukrainische Staatsangehörige handelte. Einige hatten sich mit gefälschte ID-Karten anderer EU-Mitgliedstaaten ausgewiesen. Laut ersten Erkenntnissen waren die 15 ukrainischen Staatsangehörigen für eine litauische Zeitarbeitsfirma tätig. Die Ermittlungen hierzu durch die FKS Chemnitz dauern noch an. Zuständigkeitshalber wurden die Personen wegen des Verdachts des unrechtmäßigen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland an die Landespolizei übergeben.
Ukrainische Staatsangehörige dürfen sich zu touristischen Zwecken visumfrei in der Bundesrepublik Deutschland für bis zu 90 Tage aufhalten. In dieser Zeit dürfen sie jedoch keiner Arbeit nachgehen. Sobald eine Arbeit aufgenommen wird, erlischt die Visumbefreiung und die Personen halten sich unerlaubt in Deutschland auf, was eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz begründet.
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