HZA-EF: Bundesweite Prüfungen im Gaststättengewerbe - Zoll stellt 130 Unregelmäßigkeiten in Thüringen und Südwestsachsen fest
Erfurt (ots)
Über 80 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Erfurt kontrollierten am 3. Juni im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer*innen in 120 Gastronomiebetrieben in Thüringen und Südwestsachsen (73 in Thüringen und 47 in Südwestsachsen).
Im Fokus der verdachtsunabhängigen Prüfmaßnahmen standen insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie der Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern.
Die Beamt*innen der FKS befragten insgesamt 438 Arbeitnehmer*innen zu ihren Arbeitsverhältnissen (291 in Thüringen und 147 in Südwestsachsen) und führten 57 Geschäftsunterlagenprüfungen durch (44 in Thüringen und 13 in Südwestsachsen). Dabei stellten sie insgesamt 130 Unregelmäßigkeiten fest (117 in Thüringen und 13 in Südwestsachsen), die weitere Prüfungen erforderlich machen.
In 99 Fällen gab es Anhaltspunkte, dass die Arbeitnehmer*innen nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhalten (93 in Thüringen und 6 in Südwestsachsen). In 5 Fällen (3 in Thüringen und 2 in Südwestsachsen) liegen Anhaltspunkte vor, dass Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung für ihre Arbeitnehmer*innen nicht korrekt abgeführt haben. Die Beamt*innen stellten in 8 Fällen (5 in Thüringen und 3 in Südwestsachsen) ausländische Staatsangehörige fest, die nach den vorgelegten Dokumenten keiner Erwerbstätigkeit nachgehen durften. Außerdem ergab die Schwerpunktprüfung noch 18 Hinweise (16 in Thüringen) auf sonstige Verstöße, wie z. B. die Nichtbeachtung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten der Arbeitgeber.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.
Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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