HZA-EF: Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Personenbeförderungsgewerbe
Erfurt (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte am 24. September 2022 erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch. Diesmal stand das Personenbeförderungsgewerbe im Fokus der Kontrollen. Kontrolliert wurden insbesondere die ordnungsgemäße Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie der Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen, als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen.
Über 80 Zöllner*innen des Hauptzollamtes Erfurt befragten insgesamt 119 Beschäftigte (70 in Thüringen und 49 in Südwestsachsen) in 47 Objekten (25 in Thüringen und 22 in Südwestsachsen) zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten 28 Geschäftsunterlagenprüfungen durch (10 in Thüringen und 18 in Südwestsachsen). In einem Fall lag der Anhaltspunkt vor, dass Beschäftigte nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhalten (in Thüringen). In Südwestsachsen führte die Kontrollmaßnahme zu einem Steuerstrafverfahren, hierzu ergeht eine gesonderte Pressemitteilung.
Neben der Aufdeckung von möglichen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Seit Anfang Juli beträgt der gesetzliche Mindestlohn 10,45 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro brutto je Stunde, die Mini-Job-Grenze erhöht sich auf 520 Euro.
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