HZA-EF: Strafbefehl und Bewährungsstrafe für die Betreiber von zwei Bauunternehmen
Erfurt (ots)
Das Amtsgericht Erfurt verurteilte im Mai dieses Jahres die 71-jährige rumänische Betreiberin zweier Bauunternehmen aus Erfurt und den 38-jährigen portugiesischen faktischen Geschäftsführer der Unternehmen wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten bzw. ein Jahr und sechs Monaten. Diese wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der Strafbefehl und das Urteil sind nunmehr rechtskräftig.
Ein Hinweis der Kollegen aus Potsdam führte zu den intensiven Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Erfurt. Es konnte nachgewiesen werden, dass der 38-Jährige, welcher eigentlich als Arbeitnehmer der Bauunternehmen gemeldet war, tatsächlich die Geschicke der Unternehmen lenkte und aufgrund von Vorstrafen seine 71-jährige Schwiegermutter für diese Position der Geschäftsführerin und Inhaberin einsetzte. Weiterhin wurde gerichtfest eingestanden, dass beide über einen Zeitraum von rund viereinhalb Jahren die Arbeitnehmer mehr Stunden arbeiten ließen, als offiziell in der Lohnbuchhaltung und gegenüber den Sozialversicherungsträgern angegeben war und ihnen die Löhne "schwarz" auszahlten. Um dies zu ermöglichen, verbuchte der 38-jährige Verurteilte Scheinrechnungen, also Rechnungen von angeblichen Subunternehmern ohne echten Leistungshintergrund, in seiner Buchhaltung.
Durch die nicht oder nicht im vollen Umfang bei der Sozialversicherung angemeldeten Arbeitnehmer verursachten die beiden einen Beitragsschaden und in tatmehrheitlichen Fällen hierzu Steuerschäden in der Gesamthöhe von etwas mehr als einer halben Million Euro. Über das Vermögen der 71-jährigen Inhaberin und das des Unternehmens wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Inwieweit Haftungsbescheide gegen die Verurteilten ergingen, ist nicht bekannt.
Die Inhaberin blieb der Gerichtsverhandlung unentschuldigt fern, sodass ein Strafbefehl erging. Weiterhin wurde dem zur Verhandlung anwesenden faktische Geschäftsführer neben der Bewährungsstrafe auferlegt, einen Geldbetrag in Höhe von 5.400 EUR für gemeinnützige Zwecke zu zahlen.
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