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Hauptzollamt Erfurt

HZA-EF: Zoll deckt Schwarzarbeit in Chemnitz auf
Bauunternehmer erhält elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung

Erfurt/Chemnitz (ots)

Wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen verhängte das Amtsgericht Chemnitz im Oktober 2024 gegen einen 40-jährigen Bauunternehmer aus Chemnitz einen Strafbefehl mit einer Freiheitsstrafe von elf Monaten. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.

Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz und des Hauptzollamtes Erfurt konnte dem inzwischen rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass er in den Jahren 2021 bis 2023 mehrere Arbeitnehmer "schwarz" beschäftigte, indem er diese nicht zur Sozialversicherung anmeldete und keine Sozialversicherungsbeiträge abführte. Hierdurch entstand den Sozialversicherungsträgern ein Schaden von über 340.000 Euro.

Um seine Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern, verwendete der 40-Jährige sogenannte Abdeckrechnungen von Servicefirmen.

Ziel des An- und Verkaufs von Abdeckrechnungen ist die Schaffung eines Schwarzgeldkreislaufes, um Sozialabgaben und Steuern einzusparen. Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer werden meist nicht oder nur mit einem geringeren Arbeitslohn zur Sozialversicherung angemeldet und durch Schwarzgeldzahlungen entlohnt. Neben der Schädigung der Sozialversicherung und des Fiskus sind die betroffenen Arbeitnehmer nicht oder nur unzureichend über die Sozialversicherung abgesichert.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Erfurt
Carlito Klaus
Telefon: 0361 60176-109
E-Mail: presse.hza-erfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de

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