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Hauptzollamt Frankfurt am Main

HZA-F: Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main kontrolliert im Speditions, -Transport- und Logistikgewerbe

HZA-F: Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main kontrolliert im Speditions, -Transport- und Logistikgewerbe
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Frankfurt am Main (ots)

Am 12. November überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- sowie dem damit ver-bundenen Logistikgewerbe. Die Prüfungen umfassten dabei die direkt bei Firmen angestellten Fahrer, die Fahrer der Subunternehmer und Lieferanten sowie Kommissionierer und Disponenten.

Insgesamt waren 42 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz und befragten 127 Personen von 47 Arbeitgebern zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zusätzlich wurden Geschäftsunterlagen von drei Unternehmen geprüft.

Die Beschäftigten des Zolls wurden dabei von Kräften des Straßenverkehrsamtes, der Stadtpolizei, des Bundesamtes für Logistik und Mobilität sowie durch Fachkräfte für Ladungssicherheit und Gefahrgut unterstützt.

Im Fokus der Kontrollen standen insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns von 12,41 Euro pro Stunde, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, die Aufdeckung des unrechtmäßigen Bezugs von Sozialleistungen sowie der illegalen Beschäftigung von Ausländern.

Bereits am Einsatztag wurden insgesamt 93 Sachverhalte festgestellt, in denen der Verdacht besteht, dass die betroffenen Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren und die erforderliche Sofortmeldung fehlte.

Bei vier Arbeitnehmern wurde der Verstoß gegen die Ausweismitführungspflicht geahndet und bei einem Arbeitnehmer wurde der Verdacht auf Scheinselbständigkeit festgestellt.

Bei Prüfungen in der Branche des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistik-gewerbes wurden in der Vergangenheit oftmals sogenannte "Scheinselbstständige" angetroffen. Hierbei gaben beispielsweise Fahrerinnen und Fahrer an, selbstständig tätig zu sein. Tatsächlich liegt aber oft eine abhängige Beschäftigung vor. Auftraggeberinnen und Auf-traggeber sparen durch diese Konstellation nicht nur die zu entrichtenden Sozialversiche-rungsbeiträge, sondern umgehen auch den Mindestlohn.

Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main: "Außerdem wird auch hier oft - wie in anderen für Schwarzarbeit besonders anfälligen Branchen- versucht, mit falschen Pausendeklarierungen den Mindestlohn zu unterlaufen oder gefälschte Identitätsnachweise werden genutzt, um eine Nationalität vor zu täuschen, mit der eine erlaubnisfreie Erwerbstätigkeit möglich wäre." Die Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm@zoll.bund.de
www.zoll.de

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