Hauptzollamt Frankfurt am Main
HZA-F: Weltverbrauchertag am 15. März 2025 Der ZOLL leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger
Frankfurt am Main (ots)
Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt. Stellt der ZOLL dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der ZOLL bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet. Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. "Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden", so Isabell Gillmann, Pressesprecherin des Hauptzollamts Frankfurt am Main. Zuletzt wurden durch das Hauptzollamt Frankfurt am Main insbesondere im Bereich des e-Commerce eine Vielzahl der nachfolgend genannten Produktgruppen aus dem Verkehr gezogen:
- Lebensmittelbedarfsgegenstände, welche dazu bestimmt sind, direkt mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen. Hierunter fallen zum Beispiel Trinkflaschen, Brotzeitdosen oder auch Küchenprodukte wie Silikoneinlagen für Heißluftfritteusen oder auch diverse Backformen
- Verbraucherprodukte wie beispielsweise Kinderspielzeug, Lockenstäbe, Haarföhne, Laserpointer oder auch (Funk-)Kopfhörer
-Persönliche Schutzausrüstung, bei der die versprochene Schutzwirkung nicht oder nur teilweise gegeben war. Beispielhaft sind hier Sonnenbrillen, Warnwesten, Motorradbekleidung oder auch Sicherheitsschuhe zu nennen
Grund hierfür war die Einstufung der zuständigen Martküberwachungsbehörden als nichtkonformes oder sogar gefährliches Produkt. Im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht konnte der ZOLL in etlichen Fällen tätig werden und die Drittlandseinfuhr von nichtverkehrsfähigen Produkten in den Geltungsbereich von europäischen und nationalen Produktsicherheitsbestimmungen sowie lebensmittelrechtlichen Bestimmungen verhindern. Auf diesem Wege konnte der ZOLL gemeinsam mit den Marktüberwachungsbehörden zahlreiche Verbraucher vor nicht gesetzeskonformen Produkten und den damit verbundenen Risiken und Gefahren für die menschliche Gesundheit, als eines der grundlegendsten Verbraucherrechte, schützen.
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Stabsstelle Kommunikation
Isabell Gillmann
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E-Mail: presse.hza-ffm@zoll.bund.de
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