HZA-GI: 13 vorläufige Festnahmen bei Baustellenkontrollen der Finanz-kontrolle Schwarzarbeit
Gießen (ots)
Gießen/Kassel/Fulda/Bad Hersfeld
Bei Baustellenkontrollen in Nord-, Ost- und Mittelhessen durch die Finanzkontrolle Schwarz-arbeit (FKS) des Hauptzollamtes Gießen kam es am vergangenen Dienstag zu 13 vorläufigen Festnahmen wegen illegalem Aufenthalt.
Von den vier Standorten der Finanzkontrolle in Gießen, Kassel, Fulda und Bad Hersfeld rückten insgesamt 83 Kontrolleure zu Überprüfungen in der weiterhin boomenden Baubranche aus. Dabei gingen ihnen in allen Landesteilen ausländische Bauarbeiter ins Netz, die keine gültigen Aufenthaltspapier und Arbeitsberechtigungen für Deutschland besaßen und sich illegal im Land aufhielten. Bei den vorläufig Festgenommenen handelte es sich um einen Ukrainer und 12 Männer aus Südosteuropa, die Armierungs- und Schalungsarbeiten, Hilfstätigkeiten oder Maurer- und Betonierarbeiten ausübten. Bei den meisten Fällen konnte zunächst nicht ermittelt werden, für wen sie auf den Baustellen arbeiteten. Einer der Arbeiter war wegen eines Dokumentfälschungsdeliktes zur Aufenthaltsermittlung polizeilich ausgeschrieben. Die jeweils zuständigen Ausländerbehörden wurden eingeschaltet. Den Arbeitern droht nun die Ausweisung.
Am Ende des Tages hatten die Schwarzarbeitsfahnder auf kleineren und größeren Baustellen die Beschäftigungsverhältnisse von insgesamt 254 Bauarbeitern überprüft. Bei 72 Bauunternehmen wurden Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt oder eingelei-tet.
"Hier liegt unser Augenmerk auch immer auf der Zahlung des Mindestlohnes", so Michael Bender, Pressesprecher des Hauptzollamtes Gießen. Da für 2021 noch kein allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes vorliegt, gilt der-zeit für die Baubranche der gesetzliche Mindestlohn von 9,50 Euro. "Wir haben daher keine Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen festgestellt, werden uns aber auch die Lohnzah-lungen vor Januar 2021 anschauen.", so Bender. Bis zum 01. Januar 2021 galt in der Baubranche ein für alle Betriebe verbindlicher Mindestlohn (West) von 15,40 Euro.
In allen Fällen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Ermittlungen gegen die vermeintlichen Arbeitgeber wegen des Verdachtes der illegalen Ausländerbeschäftigung und des Vorenthaltens von Sozialabgaben aufgenommen.
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