HZA-GI: Schwarzarbeitskontrollen in dem Transport und Logistikbranche
Gießen (ots)
Gießen, Kassel, Bad Hersfeld, Fulda
Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls heute in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe. Auch in Nord-, Ost- und Mittelhessen waren 72 Finanzkontrolleure des Hauptzollamtes Gießen im Einsatz und befragten 151 Fahrer und Beschäftigte in Speditionen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Dabei wurde eine größere Kontrollstelle auf der A 5 bei Mücke eingerichtet und auf der B 27 bei Bebra sowie auf der B 254 bei Lauterbach/Maar Lkw-Fahrer überprüft. In Kassel, dem Schwalm-Eder-, dem Werra-Meißner-Kreis und Frankenberg suchten die Kontrolleure Speditionsunternehmen an ihrem Sitz auf und überprüften in den Geschäftsun-terlagen die Beschäftigungsverhältnisse von 139 Personen.
"Wir haben es in dieser Branche mit einem breiten Spektrum möglicher Rechtsverstöße zu tun. Solche bundesweiten Schwerpunktkontrollen dienen dazu, diese aufzudecken und so dazu beizutragen das ein fairer Wettbewerb stattfindet", so Michael Bender der Pressesprecher des Hauptzollamtes Gießen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro/Stunde, der seit 01.07.2021 gilt, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Auch Schein-selbständigkeit ist ein Thema in der Branche In sechs Fällen gab es Hinweise, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wird. Bei sieben Fahrern besteht der Verdacht auf Sozialleistungsbetrug. Bei weiteren sieben Unternehmen waren Ar-beitskräfte nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und bei zwei Fahrern gehen die Ermittler Hinweisen auf Scheinselbständigkeit nach.
Insgesamt waren 129 Speditionsunternehmen von den Kontrollen betroffen. Bei vielen davon erfolgen noch weitergehende Prüfungen der Geschäftsunterlagen.
Auf der A-5 endete die Fahrt eines 46-jährigen Russen mit seiner vorläufigen Festnahme Er hatte einen vorläufigen Aufenthaltstitel für Spanien aber keine Arbeitserlaubnis für Deutsch-land. Er arbeitete jedoch seit einem knappen Jahr für eine deutsche Firma in NRW. Auch in Osthessen ging den Schwarzarbeitsfahndern ein 42-jähriger türkischer Fahrer ins Netz, der ein Visum für Polen besaß, dass aber zur Arbeit in Deutschland berechtigte. In beiden Fällen wurden wegen Verdachts des illegalen Aufenthaltes die Ausländerbehörden eingeschaltet. Beide Männer müssen mit einer Ausweisung rechnen.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesell-schaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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