HZA-GI: Zoll entdeckt Unregelmäßigkeiten bei Tabaksteuer-Kontrollen Zigaretten und Wasserpfeifen-Tabak sichergestellt
Gießen (ots)
Kontrolleinheiten des Hauptzollamtes Gießen haben dieser Tage bei gezielten Tabaksteuer-Kontrollen in Mittelhessen Verstöße gegen die Steuervorschriften festgestellt. Dabei wurden insgesamt 206 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak-Tabak und 15.240 Zigaretten sichergestellt.
Die Kontrollen fanden in Shisha-Bars, Geschäften und auf der Straße statt. Die Kontrolleure deckten in 13 überprüften Objekten mehrere Fälle von Steuerhinterziehung und Steuerordnungswidrigkeiten.
Bei einer Kontrolle auf der Autobahn 3 in Höhe von Limburg ging einer Zollstreife Gießen ein Zigarettenschmuggler ins Netz. In seinem Fahrzeug fanden die Zöllner 15.250 unversteuerte Zigaretten unterschiedlicher Marken, die der 47-jährige Bulgare wohl verkaufen wollte. Der Steuerschaden beträgt knapp 2.800 Euro. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Auf der gleichen Autobahn erwischten sie einen 34-jährigen Rumäne mit mehreren Kartons unversteuertem Wasserpfeifentabak in seinem Kleintransporter. Auch hier wurde wegen Ver-dacht auf Steuerhinterziehung ein Strafverfahren eingeleitet. Der Steuerschaden für die 134 Kilo Tabak beträgt 5.800 Euro. In beiden Fälle wurde die Zollfahndung informiert.
In Reiskirchen, Grünberg, Nidda, Butzbach und Florstadt wurden bei abendlichen Überprüfungen von Shisha-Bars kiloweise unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt und entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Bereits Ende Oktober kam es bei gemeinsamen Kontrollen mit Polizei, Stadt und RP Gießen in fünf Shisha-Lokalen in Wetzlar zur Sicherstellung von 33 Kilogramm Shisha-Tabak.
Im Rahmen der Steueraufsicht wurden auch Geschäfte überprüft, die Wasserpfeifentabak verkaufen. Seit Juli 2022 darf der nur noch in Kleinverkaufspackungen mit einer Menge bis zu 25 Gramm verkauft werden. Um den Händlern den Verkauf von gelagerten, größeren Gebinden zu ermöglichen gibt es eine (Abverkaufs-)Frist bis zum 30.06.2023. Allerdings muss der Tabak immer zum auf dem Steuerzeichen angegeben Wert verkauft werden. Eine Preisreduzierung z.B. im Sinne eines Sonderangebots ist somit rechtlich nicht möglich!
"Uns ist bekannt geworden, dass einige Händler- aufgrund der eingeführten Mengenbegrenzung und um die größeren Gebinde noch vor Ablauf der Frist loszuschlagen, Rabatte gewähren und unter dem Steuerzeichenpreis verkaufen. Das ist illegal und eine Steuerordnungswidrigkeit. Darüber hinaus geht das zu Lasten der gesetztestreuen Händler", so Michael Bender der Pressesprecher des Hauptzollamtes Gießen. "Wir werden unsere Kontrollen und Steuer-aufsichtsmaßnahmen in diesem Bereich daher fortsetzen".
Auch bei den jetzigen Kontrollen entdeckten die Gießener Zöllner solche Fälle. So gewährte z.B. der Inhaber in einem Markt in Mengerskirchen unzulässigerweise 50% Rabatt auf (versteuerten) Wasserpfeifentabak. Ihm droht jetzt ein Bußgeld wegen einer Steuerordnungswidrigkeit
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