HZA-HN: Einfuhr von Schutzmasken gestoppt/ Bedenken an Produktsicherheit bestätigt
Heilbronn (ots)
Da der Einführer einer Warenlieferung von 10.000 FFP2-Masken ohne erforderliche Begleitdokumente bzw. Nachweise beim Zoll versuchte, Schutzmasken abzufertigen, hielten Beschäftigte des Zollamts Untermünkheim die Sendung an.
Keine der vom Einführer bis zum Ende der Vorlagefrist nachgereichten Unterlagen reichten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde aus, um die Waren für den Markt freigeben zu können.
Erfüllen zur Einfuhr angemeldete Waren nicht die Anforderungen bezüglich der Produktsicherheit, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Wiederausfuhr oder der Vernichtung. Im vorliegenden Fall hat sich der Einführer für die Vernichtung der Waren entschieden, für deren Kosten er selbst aufkommen muss.
Zusatzinformationen:
Alle Produkte, die in der Europäischen Union (EU) in Verkehr gebracht werden, müssen unabhängig davon, ob sie in der EU produziert oder aus Drittländern importiert werden, die in der EU geltenden Standards, also die Vorschriften zur Produktsicherheit und -konformität erfüllen. Nur so kann für Verbraucher und Unternehmen ein einheitlich hohes Schutzniveau gewährleistet werden. Der Zoll wirkt im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern bei der Überwachung der Einhaltung der geltenden Produktsicherheitsvorschriften mit. Entstehen bei der Abfertigung Zweifel, ob eine angemeldete Ware den in der EU geltenden Vorschriften entspricht oder ob ein erforderliches Konformitätsverfahren durchlaufen wurde, so informiert der Zoll die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die bevorstehende Einfuhr und führt deren Entscheidung über die Einfuhrfähigkeit herbei. Der Zoll und somit das abfertigende Zollamt ist an diese Entscheidung der Marktüberwachungsbehörde gebunden und darf nur zum zollrechtlich freien Verkehr abfertigen, wenn die Marktüberwachungsbehörde dem auch zustimmt.
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