HZA-HN: Schwerpunktprüfung des Zolls
Heilbronn (ots)
Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am vergangenen Freitag in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe. Mehr als 40 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie sechs Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Heilbronn waren im Hauptzollamtsbezirk unterwegs. Sie beteiligten sich an dieser bundesweiten Schwerpunktprüfung mit über 190 Personenbefragungen von angestellten Arbeitnehmern bei 68 verschiedenen Arbeitgebern sowie mit acht Geschäftsunterlagenprüfungen. Nach bisherigen Erkenntnissen ergaben sich folgende Auffälligkeiten:
- Anhaltspunkte auf Mindestlohnverstöße in fünf Fällen, - Anzeichen für Beitragsvorenthaltung in vier Sachverhalten, - Verstöße gegen Sofortmeldepflichten in vier Sachverhalten und - Anhaltspunkte auf Leistungsmissbrauch in zwei Prüffällen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro/Stunde, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. U.a. fanden die Prüfungen an Kontrollstellen in Heilbronn sowie im nördlichen Teil des Landkreises Heilbronn aber auch auf der A 6 zwischen den Anschlussstellen Kupferzell und Neuenstein sowie durch den FKS Standort Tauberbischofsheim im nördlichen und östlichen HZA-Bezirk im Hohenlohekreis und im Landkreis Schwäbisch Hall statt. Dort fanden auch Kontrollen auf Park- und Rastplätzen gemeinsam mit dem Verkehrsdienst Tauberbischofsheim des Polizeipräsidiums Heilbronn auf der A 81 statt. Im Zuge der Verkehrskontrollen wurde aus Sicht des Zolls vorwiegend geprüft, ob die vor Ort angetroffenen Arbeitskräfte, meist aus osteuropäischen Nachbarstaaten, den ihnen gesetzlich zustehenden Mindestlohn gezahlt bekommen. Bei Prüfungen dieser Branche wurden in der Vergangenheit oftmals sogenannte "Scheinselbstständige" angetroffen. Hierbei geben beispielsweise Fahrerinnen und Fahrer an, selbständig tätig zu sein. Tatsächlich liegt aber eine abhängige Beschäftigung vor. Auftraggeberinnen und Auftraggeber sparen durch diese Konstellation oftmals nicht nur die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, sondern umgehen auch den Mindestlohn. Außerdem wird verstärkt versucht, mit Abdeckrechnungen Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern oder gefälschte Identitätsnachweise zu nutzen, um eine Nationalität vorzuspiegeln, mit der eine erlaubnisfreie Erwerbstätigkeit möglich ist. Nicht nur das "fahrende Personal" ist davon betroffen, sondern auch das Personal im Warenumschlag und in der Lagerwirtschaft. In gegenwärtig zwölf Sachverhalten sind weitere Prüfungen bzw. Ermittlungen aufgrund dieser Schwerpunktprüfung erforderlich.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt.
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