HZA-HN: Zoll prüft Gastronomielieferbetriebe
Heilbronn (ots)
Im Rahmen einer örtlichen Schwerpunktprüfung von gastronomischen Lieferdiensten gingen am 8. Oktober 2021 insgesamt 25 Zöllner*innen gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit vor.
Die Maßnahmen wurden von beiden Standorten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Heilbronn und Tauberbischofsheim ab den Nachmittagsstunden bis in den frühen Samstagmorgen durchgeführt. Dabei wurden in 30 Betrieben, in welchen die Zubereitung und Auslieferung von Speisen angeboten wird, von sieben Einsatzteams insgesamt 122 Personen nach ihren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen befragt.
In zwei Fällen leiteten die Zöllner*innen gegen einen türkischen und einen indischen Beschäftigten sowie gegen deren Arbeitsgeber, Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Ausländerbeschäftigung ein. In beiden Fällen wurde mutmaßlich darüber hinaus gegen die in der Gastronomiebranche geltende Sofortmeldepflicht verstoßen. Gegen diese wurde zum gegenwärtigen Stand außerdem noch in zusätzlich vier weiteren Prüffällen verstoßen. Noch bei drei anderen überprüften Beschäftigungsverhältnissen bestehen gegenwärtig Anhaltspunkte für Arbeitsgenehmigungsverstöße. In einem Fall verbrachten die Zöllner*innen einen Afghanen, der nur einen schwedischen Aufenthaltstitel vorweisen konnte und bei einem Lieferservice arbeitend angetroffen wurde, zur erkennungsdienstlichen Behandlung an die örtliche Polizeidienststelle. Daneben wurden in drei anderen Fällen Stundenaufzeichnungspflichtverletzungen festgestellt. Da bei einem Essensauslieferbetrieb ein im Ausland zugelassenes Auto im Einsatz war, wird sich dieser Betrieb wegen eines Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten müssen.
Innerhalb der Maßnahme geprüfte Lieferservices befanden sich u.a. in den Landkreisen Heilbronn, Hohenlohe, Ludwigsburg und Schwäbisch Hall sowie in Bad Mergentheim und Weikersheim. Zur detaillierteren Prüfung wurden in 17 Fällen Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Die weiteren Prüfungen dauern noch an.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt neben örtlichen auch ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt.
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