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Hauptzollamt Heilbronn

HZA-HN: Corona-Testzentren im Rahmen einer regionalen Schwerpunktprüfung kontrolliert

Heilbronn (ots)

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Heilbronn überprüften am 4. März 2022 die Beschäftigungsverhältnisse in 93 Corona-Testzentren. Insgesamt wurden 138 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und 39 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Die Prüfungen waren Teil einer regionalen Schwerpunktprüfung, an der noch weitere Hauptzollämter beteiligt waren.

Die Beschäftigten der FKS Standorte Heilbronn und Tauberbischofsheim kontrollierten die Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), hier insbesondere die Zahlung des Mindestlohnes, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Melde- und Beitragszahlungspflichten sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, und die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt für die Beschäftigten der allgemeine Mindestlohn von 9,82 Euro je Stunde.

Festgestellt wurden bei den Prüfungen unter anderem, dass gegen Meldebestimmungen nach dem Sozialgesetzbuch sowie Aufzeichnungspflichten nach dem MiLoG verstoßen wurde. In zwei Testzentren bestehen neben Anhaltspunkten auf Missbrauch von Sozialleistungen außerdem ebenfalls Anzeichen für Mindestlohnverstöße. In insgesamt 25 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch den Zoll im Nachgang zu der Prüfaktion erforderlich. Bei den Maßnahmen waren insgesamt 48 Einsatzkräfte eingebunden, die in 13 Teams im gesamten Hauptzollamtsbezirk die Prüfungsmaßnahmen zwischen 08:00 und 16:00 Uhr durchgeführt haben. In den Landkreisen Main-Tauber, Hohenlohekreis sowie Schwäbisch Hall wurden die Prüfungsmaßnahmen von Kräften der Gesundheitsämter, Ordnungsämter und Polizei begleitet bzw. unterstützt.

Die Arbeitsabläufe in den Testzentren wurden während der Prüfungen nicht bzw. nur geringfügig beeinträchtigt, sodass trotz erfolgter Prüfung der Testbetrieb fortgesetzt werden konnte.

Seit Beginn der COVID19-Pandemie eröffneten bundesweit immer mehr Corona-Testzentren. Der Umfang des Testgeschehens hängt eng mit dem Infektionsgeschehen zusammen, so dass auch der Personalbedarf in den Testzentren schwankt. Dort werden überwiegend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne spezifische berufliche Qualifikation eingesetzt. Die Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel nicht auf Dauer angelegt oder dienen zur Überbrückung von Einschränkungen in anderen Geschäftsbereichen.

Die FKS führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch - wie am vergangenen Freitag - regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch. Mit derartigen präventiven Maßnahmen wird in bestimmten Branchen versucht, eine hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Solche stellen bei der Schwarzarbeitsbekämpfung ein wichtiges Instrument dar, weil sie geeignet sind, v.a. die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu verringern.

Zusatzinformationen:

Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtzeitig und in richtiger Höhe zu entrichten. Verstöße sind strafbar und werden konsequent verfolgt. Die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie die hinterzogene Lohnsteuer sind nachträglich zu entrichten. Auch die Umgehung von Sozialabgaben durch Scheinselbstständigkeit ist regelmäßig ein Problem, auf das die FKS bei ihren Prüfungen stößt. Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug: Empfänger bestimmter Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, sind verpflichtet, Einkommen, das sie durch Erwerbstätigkeit erzielen, der Stelle mitzuteilen, die ihnen diese Leistung gewährt. Tun sie dies nicht, nehmen sie die Leistungen zu Unrecht in Anspruch. Den Tätern drohen dann empfindliche Strafen. Zudem werden die unrechtmäßig in Anspruch genommenen Leistungen zurückgefordert.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050 oder -1051
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Heilbronn, übermittelt durch news aktuell

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