HZA-HN: Haargenau geprüft/ Präventive Kontrollen im Friseurhandwerk
Heilbronn (ots)
61 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 144 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am 5. April von 38 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Heilbronn gezielt überprüft.
Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen. Die Beschäftigten der FKS der beiden Standorte in Heilbronn und Tauberbischofsheim prüften insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II. Aber auch Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern standen im Fokus der Zollprüfungen. Die FKS Heilbronn wurde von insgesamt acht Beschäftigten der Steuerverwaltung begleitet und unterstützt.
Der seit 1. Januar 2022 gültige gesetzliche allgemeine Mindestlohn beträgt 9,82 Euro je Stunde und gilt auch für das Friseurhandwerk.
Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen vor allem Verstöße aus den Bereichen des Sozialversicherungsrechts, des Mindestlohns und der Scheinselbständigkeit eine Rolle. Neben den vor Ort durchgeführten 144 Befragungen der angetroffenen Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen wurden bei den Maßnahmen zusätzlich 43 Geschäftsunterlagenprüfungen vorgenommen. Die Prüfmaßnahmen fanden in Betrieben im gesamten Zuständigkeitsbereich von morgens bis in die frühen Abendstunden statt.
Wegen folgender Feststellungen bzw. Anhaltspunkte auf Verstöße schließen sich in insgesamt 33 Fällen weitere Maßnahmen und Prüfungen an:
- Verstöße gegen die Meldepflichten zur Sozialversicherung: sieben Sachverhalte, - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: drei Sachverhalte, - Mindestlohnverstöße: 17 Sachverhalte, - Arbeitsgenehmigungsverstöße: vier Sachverhalte sowie - Leistungsmissbrauch und Verstoß gegen die Handwerksordnung: je ein Sachverhalt
Neben o.a. ersten Ergebnissen dauern die umfangreichen Auswertungen der gewonnenen Erkenntnisse noch an. "Der überwiegende Teil der Sachverhalte, denen die Kolleginnen und Kollegen der FKS jetzt nachgehen werden, ergab sich nicht in überprüften Friseurbetrieben, sondern in den Barbershops," so Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn.
Zusatzinformationen:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
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