HZA-HN: "Überraschungstüten": Import von nicht einfuhrfähigen Brotchips durch Zoll verhindert
Heilbronn (ots)
Bei einer angemeldeten Einfuhr von Brotchips und anderen Knabberwaren stellten Beamte des Zollamts Ludwigsburg bei der Warenkontrolle eine mangelhafte sowie unzureichende Warenkennzeichnung fest.
Die Überlassung der aus Indien stammenden Waren, verpackt in mehreren tausend Einzeltüten und mit einem Gesamtgewicht von mehr als einer Tonne, wurde daher ausgesetzt. Im Anschluss wurde die für die lebensmittelrechtliche Überwachung und Kontrolle zuständige Behörde im Landratsamt Ludwigsburg, der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, kontaktiert. Nach Abstimmung mit dieser stoppte der Zoll schließlich den beantragten Einfuhrprozess.
Der Beanstandungsgrund war, dass aus den Angaben auf den Verpackungseinheiten, in denen die Nahrungsmittel vertrieben werden sollten, kein in der Europäischen Union ansässiger Inverkehrbringer hervorging. "Für Verbraucherinnen und Verbraucher wäre somit auf den Einzelverpackungen kein im Schadensfall haftender Ansprechpartner ersichtlich gewesen", erläutert Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn das Eingreifen der Kolleginnen und Kollegen des Zollamts. Weiterer Grund für die Untersagung des Importvorgangs waren auch im Produkt verarbeitete, nicht zugelassene Inhaltsstoffe. Außerdem waren die Nährwertangaben nicht in deutscher Sprache verfasst.
Der Einführer muss nun die insgesamt 235 Kartons mit unterschiedlich großen Packungsinhalten auf eigene Kosten wieder ausführen.
Zusatzinformation:
Zollkontrollen schützen die Verbraucher. Denn falls sich der Verdacht ergibt, dass Waren gefährlich sind, beteiligt der Zoll die jeweils zuständige Fachbehörde. Das ist zum Beispiel bei verseuchten beziehungsweise verunreinigten Lebensmitteln, unsicherem Spielzeug oder nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern der Fall. Wenn die Fachbehörde feststellt, dass die Waren tatsächlich eine Gefahr darstellen, dürfen sie nicht in Verkehr gebracht werden. Der Zoll trägt daher dazu bei, dass gefährliche Produkte gar nicht erst auf den Markt gelangen.
Weitere Informationen unter www.zoll.de: Der Zoll > Aufgaben des Zolls > Schutz für Bürger, Wirtschaft und Umwelt > Verbraucherschutz
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